Immobilienbewertung Halle / Saale und Umgebung
Die Bewertung von Immobilien.
Wann ist eine Bewertung für Ihre Immobilie von Bedeutung?
Es gibt unterschiedliche Gründe, die Immobilie bewerten zu lassen:
Beispiele:
Beispiel beim Kauf einer Immobilie:
Hier erhalten Sie die Informationen vom Verkäufer bzw. Makler. Gerade beim Erwerb eines Einfamilienhauses, den Sie in der Regel nur ein oder zweimal in ihrem Leben tätigen, fällt ihnen die Einschätzung der Lage, die Sie ja bewusst ausgesucht haben, noch leicht. Aber sind Sie ohne Hilfe eines Immobilienbewerters / Sachverständigen in der Lage auch den Bauzustand eines Gebäudes aus den beispielsweise 1930´iger Jahren richtig einzuschätzen? Übersehen Sie hier eventuelle Schwachstellen des Gebäudes? Können Sie den ihnen vorgelegten Energieausweis „richtig“ lesen? Beim Energieausweis gibt es nämlich zwei Ausweisarten. Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Hier müssen Sie wissen, dass der
Bedarfsausweis:
Beim Verbrauchsausweis:
Hier erhalten Sie von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt und können somit sorgenfrei Ihre familiären Angelegenheiten regeln. Natürlich bekommen Sie bei Bedarf auch eine Berechnung eines unentgeltlichen Wohnrechts dazu (Grunddienstbarkeit). Mehr Informationen erhalten Sie unter verkehrswertermittlung24.de
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail oder rufen unter 0345 / 20 90 999 oder 0177 / 30 90 999 Sie an.
Wann ist eine Bewertung für Ihre Immobilie von Bedeutung?
Es gibt unterschiedliche Gründe, die Immobilie bewerten zu lassen:
Beispiele:
- für den Verkauf
- für den Erwerb/Kauf
- zur Vorlage beim Finanzamt, infolge der Erbschafts- uns Schenkungssteuer
- bei Ehescheidungen
- bei Erbauseinandersetzungen in der Familie
Beispiel beim Kauf einer Immobilie:
Hier erhalten Sie die Informationen vom Verkäufer bzw. Makler. Gerade beim Erwerb eines Einfamilienhauses, den Sie in der Regel nur ein oder zweimal in ihrem Leben tätigen, fällt ihnen die Einschätzung der Lage, die Sie ja bewusst ausgesucht haben, noch leicht. Aber sind Sie ohne Hilfe eines Immobilienbewerters / Sachverständigen in der Lage auch den Bauzustand eines Gebäudes aus den beispielsweise 1930´iger Jahren richtig einzuschätzen? Übersehen Sie hier eventuelle Schwachstellen des Gebäudes? Können Sie den ihnen vorgelegten Energieausweis „richtig“ lesen? Beim Energieausweis gibt es nämlich zwei Ausweisarten. Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Hier müssen Sie wissen, dass der
Bedarfsausweis:
- die objektiven Angaben zum Energiebedarf enthält
- und die Grundlage, die technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage
Beim Verbrauchsausweis:
- wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung zu Grunde gelegt
- und das Ergebnis ist vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.
Hier erhalten Sie von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt und können somit sorgenfrei Ihre familiären Angelegenheiten regeln. Natürlich bekommen Sie bei Bedarf auch eine Berechnung eines unentgeltlichen Wohnrechts dazu (Grunddienstbarkeit). Mehr Informationen erhalten Sie unter verkehrswertermittlung24.de
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail oder rufen unter 0345 / 20 90 999 oder 0177 / 30 90 999 Sie an.